Lebensversicherungsunternehmen haben zusätzlich folgende formgebundene Erläuterungen zu erstellen:

 

1.

Bewegung der Rückstellung für Beitragsrückerstattung gemäß Nachweisungen 110 bis 112,

 

2.

Bewegung des Bestandes an Lebensversicherungen gemäß Nachweisungen 210 und 211,

 

3.

Zusammensetzung der gebuchten Brutto-Beiträge gemäß Nachweisung 212,

 

4.

Zerlegung des Rohergebnisses nach Ergebnisquellen gemäß Nachweisungen 213 bis 219,

 

5.

Angaben zum selbst abgeschlossenen Niederlassungsgeschäft gesondert für jeden Mitglied- und Vertragsstaat gemäß Nachweisung 260,

 

6.

Angaben zum selbst abgeschlossenen Dienstleistungsgeschäft gesondert für jeden Mitglied- und Vertragsstaat gemäß Nachweisung 261.

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