Leitsatz

Die Lieferung einer monatlich erscheinenden Computerspiele-Zeitschrift, der pro Ausgabe jeweils zwei CD-ROM beigefügt sind, unterliegt dem ermäßigten Steuersatz (§ 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i.V.m. Anlage Nr. 49 Buchst. b), wenn die Zeitschrift den Charakter der Warenzusammenstellung prägt.

 

Sachverhalt

Ein Verlag vertrieb eine Monatszeitschrift, die illustrierte Berichte, Tests und Nachrichten zum Thema Computerspiele enthielt. Die Zeitschrift erschien in laufender Folge unter demselben Titel. Auf die vordere Umschlagseite der Zeitschrift waren jeweils zwei CD-ROM aufgeklebt. Diese CD-ROM enthalten Illustrationen, ergänzende Informationen, ferner eine oder mehrere Vollversionen älterer Computerspiele und zahlreiche - zum Teil spielbare - Demo-Versionen neuer Computerspiele, die im Heft vorgestellt werden. Auf der Titelseite werden die Vollversionen werbemäßig hervorgehoben.

 

Entscheidung

Es liegt eine einheitlich einzuordnende Warenzusammenstellung vor. Solche werden nach dem Stoff oder Bestandteil eingereiht, der ihnen ihren wesentlichen Charakter verleiht. Das Finanzgericht kommt im Wege tatsächlicher Würdigung zu dem Ergebnis, dass vorliegend der Bestandteil "Periodische Druckschrift" charakterbestimmend ist. Keine besondere Bedeutung kann dem Umfang, der Menge und dem Gewicht der beiden Bestandteile CD-ROM und Computermagazin beigemessen werden. Jedoch ergibt sich ein Hinweis auf den Charakter der Warenzusammenstellung als "Periodische Druckschrift" aus dem Wert der beiden Bestandteile. Denn der Anteil der CD-ROM an den Gesamtkosten beträgt 30 %.

Auch die äußere Aufmachung bestimmt die Einordnung der Warenzusammenstellung als Zeitschrift. Die CD-ROM heben sich nicht wesentlich von der Oberfläche der Zeitschrift ab und treten daneben nicht (z.B. aufgrund aufwendiger Verpackung) als eigenständige Ware in Erscheinung.

 

Link zur Entscheidung

FG München, Urteil vom 30.01.2003, 14 K 3152/00

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