BMF, 20.1.2003, IV D 2 - S 0321 - 4/03

Nach dem BFH-Urteil vom 4.7.2002, V R 31/01 (BStBl 2003 II S. …) kann eine Umsatzsteuer-Voranmeldung per Telefax wirksam übermittelt werden.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind die Grundsätze dieses Urteils zur Telefax-Übermittlung auf sämtliche Steuererklärungen anzuwenden, für die das Gesetz keine eigenhändige Unterschrift des Steuerpflichtigen vorschreibt. Somit können beispielsweise Lohnsteuer-Anmeldungen und Kapitalertragsteuer-Anmeldungen per Telefax wirksam übermittelt werden, nicht jedoch beispielsweise Einkommensteuererklärungen und Umsatzsteuererklärungen für das Kalenderjahr oder für den kürzeren Besteuerungszeitraum.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil l veröffentlicht.

Besprechung zu dieser Verwaltungsanweisung

 

Normenkette

UStG § 18 Abs. 1 Satz 1

AO 1977 § 150

 

Fundstellen

BStBl I, 2003, 74

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