Der Wert des Streitgegenstands ergibt sich aus dem Einfuhrumsatzsteuerbetrag, den der Kläger zahlen soll. Unerheblich ist dabei, ob der Kläger zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt ist oder nicht.[1]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen