Die Steuerberaterplattform soll perspektivisch den direkten Zugriff auf viele unterschiedliche Dienste ermöglichen. So sollen Berufsträger z. B. über eine Chat-Funktion direkt mit der Finanzverwaltung kommunizieren und Ergänzungen zur Steuererklärung übermitteln können. Außerdem soll jeder Steuerberater über die Plattform mithilfe der Vollmachtsdatenbank auf das OZG-Konto seiner Mandanten zugreifen und z. B. Gewerbesteuerbescheide direkt in die Fachsoftware der Kanzlei importieren können.[1] Eine Pflicht zur Nutzung der Steuerberaterplattform in weiteren Anwendungsfällen ist jedoch nicht vorgesehen. Die weiteren Funktionen sollen nur optional zur Verfügung stehen.[2]

[1] Dr. Schwab, Steuerberater-Plattform: Upgrade für den Kanzleialltag, BStBKR 11/2020, 1.
[2] BT-Drs. 19/30516 v. 9.6.2021, S. 62.

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