Rz. 133

[Autor/Stand] Die Finanzverwaltung übersendet dem Steuerpflichtigen für die Bedarfsbewertung eines unbebauten Grundstücks den Erklärungsvordruck "Erklärung zur Feststellung des Grundbesitzwerts". Der Erklärungsvordruck ist so aufgebaut, dass in dem "Mantelbogen" die allgemeinen Angaben zum Bewertungsstichtag, zur Lage des Grundstücks, zum Voreigentümer und zu den Erwerbern sowie zur Bekanntgabe des Feststellungsbescheids abgefragt werden. Dem "Mantelbogen" ist eine Anlage Grundstückswert beizufügen, die sowohl für die Bewertung eines unbebauten als auch eines bebauten Grundstücks zu verwenden ist. Für die Bewertung eines unbebauten Grundstücks werden dort die Angaben zur Lage des Grundstücks sowie zum Grund und Boden und zur Nutzung erfasst. Der Steuerpflichtige hat die Möglichkeit, einen niedrigeren Verkehrswert zum Bewertungsstichtag anzugeben und als Anlage das Wertgutachten eines Sachverständigen oder des örtlichen Gutachterausschusses beizufügen. Im Erklärungsvordruck wird darauf hingewiesen, dass auch ein im gewöhnlichen Geschäftsverkehr innerhalb eines Jahres vor oder nach dem Bewertungsstichtag zustande gekommener Kaufpreis über das zu bewertende Grundstück als Nachweis dienen kann.

[Autor/Stand] Autor: Mannek, Stand: 01.01.2019

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