Rz. 1

Die Regelung ist durch das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) v. 26.3.2007 (BGBl. I S. 378) zum 1.4.2007 eingeführt worden. Die Vorschrift wurde erst mit der Einführung des Gesundheitsfonds zum 1.1.2009 bedeutsam. Durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG) v. 15.12.2008 (BGBl. I S. 2426) sind zum 1.1.2009 die Abs. 1 bis 3 und Abs. 4 Satz 1 neu gefasst und Vorgaben zur Durchführung der Konvergenzregelung in den §§ 33 bis 33c RSAV getroffen worden.

 

Rz. 2

Die Vorschrift wurde zum 1.1.2015 durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz – GKV-FQWG) v. 21.7.2014 (BGBl. I S. 1133) aufgehoben. Die Übergangsregelungen zur Einführung des Gesundheitsfonds (sog. Konvergenzklausel) waren in der Praxis nicht mehr relevant.

 

Rz. 3

Durch Art. 1 Nr. 11 des Gesetzes zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz – GPVG) v. 22.12.2020 (BGBl. I S. 3299) wurde die Vorschrift mit Sonderregelungen für den Gesundheitsfonds im Jahr 2021 mit Wirkung zum 26.11.2020 unter der Überschrift "Sonderregelungen für den Gesundheitsfonds im Jahr 2021" neu eingeführt.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge