Rz. 7
Um dem Beirat die Wahrnehmung seiner Aufgaben nach Abs. 1 bis 3 zu ermöglichen, hat die gematik dem Beirat alle erforderlichen Informationen und Unterlagen in verständlicher Form zur Verfügung zu stellen (Satz 1). Die Informationen und Unterlagen sind so rechtzeitig vorzulegen, dass der Beirat sich mit ihnen inhaltlich befassen und innerhalb der zweiwöchige Frist (Abs. 2 Satz 2) Stellung nehmen kann (Satz 2).
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen