Der gesetzliche Vertreter einer minderjährigen Person kann den Vertrag genehmigen. Sofern eine minderjährige Person einen Vertrag ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters schließt, hängt die Wirksamkeit des Vertrags von der Genehmigung des Vertreters ab. Der Vertrag ist schwebend unwirksam (§ 108 Abs. 1 BGB).

Aufforderung durch "Vertragspartner": Wenn der andere Teil den Vertreter zur Erklärung über die Genehmigung auffordert, kann die Erklärung nur ihm gegenüber erfolgen. Sodann ist eine vor der Aufforderung der minderjährigen Person gegenüber erklärte Genehmigung oder Verweigerung der Genehmigung unwirksam. Beachten Sie: Die Genehmigung kann nur bis zum Ablauf von zwei Wochen nach dem Empfang der Aufforderung erklärt werden. Falls der Vertreter sie nicht erklärt, so gilt sie als verweigert (§ 108 Abs. 2 BGB).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge