Kurzbeschreibung
Dieses Musterschreiben bietet Unterstützung bei der Einlegung eines Einspruchs beim Finanzamt.
Vorbemerkung
Der Inhalt des folgenden Musterschreibens dient als Orientierungshilfe für die Einlegung eines Einspruchs beim Finanzamt. Die Formulierung ist für den Einzelfall anzupassen.
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 23.3.2021, 3 K 1862/19
Verfahren beim BFH: X R 23/21
Unter dem Aktenzeichen X R 24/21 ist beim BFH die identische Rechtsfrage abermals anhängig. Ebenso muss noch geklärt werden, ob die amtliche Richtsatzsammlung des Bundesministeriums der Finanzen eine taugliche Schätzungsmethode darstellt.
Einspruch
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Vor- und Nachname des/der Steuerzahler/s sowie Adresse des/der Steuerzahler/s |
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An das Finanzamt ... Straße, Nr. ggf. Postfach Postleitzahl, Ort |
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Ort, Datum | |
Steuernummer: | |
Diverse Bescheide möglich Schätzung der Erlöse in einem Gastronomiebetrieb |
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Einspruch |
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich Einspruch gegen den o. g. Bescheid vom …………… ein.
Begründung:
Tatsächlich bestehen in der Buchführung Mängel, allerdings kann demgegenüber nachgewiesen werden, dass sich diese Mängel nicht auf die Erfassung der Einnahmen ausgewirkt hat bzw. mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht hätte auswirken können. Dementsprechend besteht keine Schätzungsbefugnis.
Das FG Rheinland-Pfalz ist anderer Auffassung, wonach eine Schätzung auf der Grundlage der amtlichen Richtsatzsammlung unter Berücksichtigung des untersten Wertes der Bandbreite der Rohgewinnsaufschlagsätze rechtmäßig sein soll, wenn Buchführungsmängel bestehen.
Vgl. FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 23.3.2021, 3 K 1862/19.
Aktuell prüft der BFH (Az: X R 23/21) die Rechtslage.
Der strittige Bescheid ist im Übrigen insoweit nicht nach § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO vorläufig ergangen.
Mit freundlichen Grüßen
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