Rn. 50

Stand: EL 144 – ET: 07/2020

Von vornherein umstritten war auch die Einführung eines hälftigen Vorsteuerausschlusses für auch privat genutzte Pkw durch das StEntlG 1999/2000/2002 (BGBl I 1999, 402). Die Frage, ob die Einführung auf die Ermächtigung des Rates v 28.02.2000 (ABl EG 2000 Nr L 59, 12ff) gestützt werden konnte, hat der EuGH C-17/01, UR 2004, 315 Sudholz dahingehend beantwortet, dass nur die Rückwirkung der Ermächtigung wegen des Verstoßes gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes ungültig war. Im Übrigen geht der EuGH davon aus, dass die pauschale Vorsteuerbeschränkung nicht gegen unionsrechtliche Grundsätze verstößt. § 15 Abs 1b ist durch das StÄndG 2003 (BGBl I 2003, 2645) wieder aufgehoben worden.

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