Rn. 149

Stand: EL 158 – ET: 06/2022

In Bezug auf die Höhe von steuerlich geltend gemachten Aufwendungen als auch hinsichtlich deren betrieblichen Veranlassung obliegt dem StPfl nach allgemeinen Grundsätzen grds die objektive Beweislast. Sofern die FinVerw einen Tatbestand iSd § 4k EStG als verwirklicht ansieht und infolgedessen den steuerlichen BA-Abzug entsprechend versagen möchte, muss die FinVerw jedoch konkrete Anhaltspunkte dafür darlegen, dass eine im Ausland begründete Besteuerungsinkongruenz vorliegt.

Bei derartigen Auslandssachverhalten trifft den StPfl eine erhöhte Mitwirkungspflicht iSd § 90 Abs 2 AO.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge