Rn. 61a

Stand: EL 150 – ET: 04/2021

Es gibt keine verfassungsrechtliche Rechtsgrundlage für einen Anspruch darauf, dass die Beiträge zur Krankenversicherung/Arbeitslosenversicherung im Wege eines negativen Progressionsvorbehalts berücksichtigt werden (BFH BStBl II 2012, 325).

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