§ 30 EStG "Besteuerung bei Auslandsbeziehungen" ist durch BFH v 07.04.1959, BStBl III 1959, 233 wegen Verstoßes gegen Art 3 GG für verfassungswidrig erklärt worden und daraufhin nicht mehr anzuwenden. Durch Art 1 Nr 7 StÄndG 1961, BGBl I 1961, 981 ist die Vorschrift gestrichen worden.

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