Rn. 91
Stand: EL 159 – ET: 08/2022
Neben der Einkünfteerzielungsabsicht lässt sich auch eine Einkünftezuwendungsabsicht als subjektives Merkmal beim Einkünftegeber hervorheben. Gemeint ist damit seine Absicht, Ausgaben zu tragen, die beim Empfänger zu Einnahmen führen. Bsp: Sonderzuwendungen des ArbG an den ArbN, die zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG) gehören, wenn sie ua nicht von überwiegend eigenbetrieblichem Interesse getragen sind (Krüger in Schmidt, § 19 EStG Rz 55 ff, 40. Aufl 2021).
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