Rn. 155
Stand: EL 142 – ET: 04/2020
Die Grundsätze über die Veräußerung eines Teilbetriebs gelten für die Aufgabe eines Teilbetriebs entsprechend (BFH v 15.07.1986, BStBl II 1986, 896); die Erläuterungen unter s Rn 45ff gelten demzufolge entsprechend auch für eine Teilbetriebsaufgabe. Die Aufgabe eines Teilbetriebs setzt voraus, dass die Abwicklung ein wirtschaftlich einheitlicher Vorgang ist (BFH v 08.09.1976, BStBl II 1977, 66).
Rn. 156
Stand: EL 142 – ET: 04/2020
Überträgt ein LuF seinen forstw Teilbetrieb unentgeltlich gem § 6 Abs 3 EStG u gibt er in zeitlichem Zusammenhang damit seinen (verpachteten) landw Teilbetrieb auf, bezieht sich die gewinnrealisierende Betriebsaufgabe allein auf den (nunmehr in der Hand des Übernehmers entstandenen) landw Hauptbetrieb (BFH v 09.11.2000, BStBl II 2001, 101).
Rn. 157–159
Stand: EL 142 – ET: 04/2020
vorläufig frei
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