Aufwendungen eines mit einem vermieteten Grundstück Beschenkten, die aufgrund eines Rückforderungsanspruchs des Schenkers wegen Notbedarfs gemäß § 528 Abs 1 BGB geleistet werden, sind nicht als WK bei den Einkünften aus VuV gemäß § 9 Abs 1 S 1 EStG abziehbar (BFH BStBl II 2001, 342).
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