In Zeile 5 wird die Summe der Leistungen des jeweiligen Wirtschaftsjahres gebildet. Dabei werden sowohl die Beträge der Gewinnausschüttungen und sonstigen Leistungen (Zeile 2) als auch vororganschaftliche Mehrabführungen (Zeile 3) erfasst.

Zur Ermittlung, ob die Ausschüttungen aus dem steuerlichen Einlagekonto finanziert worden sind, ist der Ausschüttungsbetrag aus Zeile 5 in Zeile 18 zu übertragen.

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