In den Zeilen 121–127 werden die Einkünfte aus Immobilienfonds ermittelt. Dabei werden in den Zeilen 121-123 die steuerfreien Erträge bei Immobilienfonds mit überwiegend inländischen Immobilien ermittelt. In den Zeilen 125-127 werden die steuerfreien Einkünfte von Immobilienfonds mit überwiegend ausländischem Immobilienvermögen ermittelt. Es bestehen anders als bei den anderen Fonds-Arten keine Besonderheiten für Fondsanteile, die zum Kapitalanlagevermögen einer Lebens-, Krankenversicherung, Kreditinstitut oder Finanzinstitut o. Ä. gehören.

Immobilienfonds sind Fonds, bei denen die Anlagebedingungen vorsehen, dass mind. 51 % des Wertes in Immobilien und/oder Immobiliengesellschaften angelegt sind. Dabei werden Anteile an anderen Immobilienfonds nur zu 51 % ihres Wertes berücksichtigt. Das Immobilienvermögen kann dabei in in- oder ausländischen Immobilien bestehen. Die tatsächliche Anlage ist insoweit unerheblich, da nur auf die Anlagebedingungen abgestellt wird.

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