In dieser Zeile ist die Summe der Zeilen 12 und 13 einzutragen. Da die Anlage FE-K 4 für jede Beteiligungsgesellschaft gesondert abzugeben ist, müssen die Ausschüttungen, die in den Zeilen 12 und 13 eingetragen sind, von derselben Körperschaft stammen. Dies ermöglicht es, unmittelbar und mittelbar über eine Personengesellschaft bezogene Ausschüttungen zusammenzufassen.

Auf S. 1 des Vordrucks sind die von der Personengesellschaft insgesamt erhaltenen Bezüge einzutragen. Auf den S. 2–4 enthält diese Zeile den auf den jeweiligen Gesellschafter der Personengesellschaft entfallenden Anteil.

Der Betrag der Zeile 14 ist in Zeile 4 der Anlage FE-K 1 zu übernehmen.

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