Auch andere Aufwendungen als Finanzierungsaufwendungen, die mit den Gewinnausschüttungen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, müssen den Kürzungsbetrag vermindern. Diese sonstigen Aufwendungen sind in Zeile 9 einzutragen. Für die Eintragung durch Einzelgewerbetreibende, Mitunternehmerschaften und Körperschaften gelten die Ausführungen zu Zeile 8 entsprechend.

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