• Wenn Sie Anzeichen für eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung sehen, stecken Sie den Kopf nicht in den Sand, sondern fragen Vorgesetzte oder den Compliance-Beauftragten um Rat.
  • Haben Sie keine Angst Bedenken vorzubringen, die sich letztlich als unbegründet erweisen: Wenn Ihnen etwas aufgefallen ist, dürfte das auch bei anderen so sein. Wer bei unzulässigen Wettbewerbsbeschränkungen rechtzeitig reagiert, kann Schaden von sich und seinem Unternehmen abwenden.
  • Wenn Sie dass Gefühl haben, dass andere sich in Ihrer Gegenwart kartellrechtswidrig verhalten, gehen Sie weg und dokumentieren Ihren Widerspruch schriftlich. Stille Ablehnung schützt nicht vor Haftung.

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