OFD Frankfurt, Verfügung v. 1.2.2012, S 2293 A - 106 - St 153
Kanada hat das Besteuerungsregime für so genannte „Specified Investment Flow-Through Trusts” (SIFT), zu denen auch die Commercial Trusts gehören, mit Wirkung ab 2007 geändert.
Vor der Rechtsänderung waren diese Trusts mit ihren Erträgen nach kanadischem Recht nicht steuerpflichtig, soweit diese an die Inhaber der Trustanteile ausgeschüttet wurden. Die Ausschüttungen waren aus kanadischer Sicht keine Dividenden, auf die Artikel 10 Absatz 3 des DBA-Kanada Anwendung finden würde. Vielmehr handelte es sich um Einkünfte, auf die Artikel 21 des DBA-Kanada anzuwenden war. Das kanadische Besteuerungsrecht war demnach nicht begrenzt, so dass die einbehaltene Quellensteuer von 25 % auf die deutsche Einkommensteuer in den Grenzen des § 34c Absatz 1 EStG anrechenbar ist.
Für Steuerjahre, die ab 2007 beginnen, gilt folgendes:
Die SIFT sind wie Gesellschaften körperschaftsteuerpflichtig. Ausschüttungen werden mit einer Quellensteuer von 25 % belastet, die sich gemäß Artikel 10 Absatz 2 des DBA-Kanada auf 15 % ermäßigt. Nur in dieser Höhe ist Quellensteuer anrechnungsfähig. Für bestehende Trusts können die bisherigen Regeln für Steuerjahre, die vor 2011 enden, fortgeführt werden, soweit der Trust sich nicht bereits vorher für die Anwendung der neuen Regeln entscheidet.
Bei den Trusts
- Northland Power Income Fund (bzw. Northland PWR Income UTS)
- AltaGas Income Trust (bzw. AltaGas Income Trust UTS)
- Penn West Energy Trust (bzw. Penn West Energy Tr. UTS)
- Pengrowth Energy Trust (bzw. Pengrowth En. Tr. UTS)
- Algonquin Power Income Fund (bzw. Algonquin Power Income Fd)
- Harvest Energy Trust (bzw. Harvest Energy Trust UTS)
- Freehold Royalty Trust
- NAL Oil & Gas Trust (bzw. NAL Oil + Gas Trust UTS)
- Canadian Oil Sands Trust
kann davon ausgegangen werden, dass das bis zum Steuerjahr 2007 anwendbare Regime für die Übergangszeit bis zum Steuerjahr 2011 gilt.
Nach Angaben der kanadischen Steuerbehörden erhalten die Steuerpflichtigen Abrechnungen mit Ausweis der einbehaltenen Steuern.
Neben den Trusts in Form der SIFT gibt es in Kanada auch andere Trusts, an deren Besteuerung sich nichts geändert hat. Ihre Ausschüttungen sind regelmäßig mit 25 % Quellensteuer belastet. Ob und inwieweit diese Ausschüttungen unter Artikel 21 oder eine andere Vorschrift des DBA fallen, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
Normenkette
EStG § 34c;
DBA-Kanada 2001 Art. 10
DBA-Kanada 2001 Art. 21