Rz. 2
Mit Wirkung zum 1.1.2005 ist die Arbeitslosenhilfe ohne Übergangsregelung durch das Arbeitslosengeld II abgelöst worden. Dabei handelt es sich um eine Grundsicherungsleistung, die Elemente der Arbeitslosen- und der Sozialhilfe enthält. § 234 ist eine Vertrauensschutzregelung.
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