Rz. 14

[Persönliche Angaben → Zeilen 6–23]

Tragen Sie Ihre persönlichen Daten ein. Die Angaben zur Ehefrau haben Bedeutung für die Art der Steuerveranlagung und den anzuwendenden Steuertarif.

Bei gleichgeschlechtlichen Ehen (Ehe für alle) und bei Lebenspartnern, die nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) eine Lebenspartnerschaft begründet und nicht in eine Ehe umgewandelt haben, muss sich im Falle der Zusammenveranlagung in den Zeilen 7 bis 14 als Person A die Person eintragen, die nach alphabetischer Reihenfolge des Nachnamens an erster Stelle steht; bei Namensgleichheit nach alphabetischer Reihenfolge des Vornamens; bei Gleichheit des Vornamens nach dem Alter der Personen (ältere Person).

Hinweis: Wichtiges zum Thema "Altersentlastungsbetrag" für Personen, die vor dem Vz. 2019 das 64. Lebensjahr vollendet haben, finden Sie auch auf http://mybook.haufe.de unter "Weiterführende steuerliche Informationen".

 

Rz. 15

[Familienstand → Zeile 15]

Ihre Angaben zum Familienstand bestimmen, ob eine Einzel- oder eine Ehegattenveranlagung zur Einkommensteuer durchgeführt wird und haben damit Bedeutung für den anzuwendenden Steuertarif. Wenn Ihr Ehegatte im Vorjahr (2018) verstorben ist, führt das Finanzamt für 2019 zwar eine Einzelveranlagung durch, berechnet aber die Steuer (letztmals) nach dem für Sie günstigeren Splittingtarif (→ Tz 334).

 

Rz. 16

[Veranlagungsarten → Zeile 24]

Ehegatten, die beide im Inland wohnen und nicht getrennt leben, können zwischen den in Zeile 24 genannten Ehegattenveranlagungsarten durch Ankreuzen wählen (→ Tz 326). →Ehegattenveranlagung

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge