Rz. 36

Wie unter Rz. 16 dargestellt, war der Wunsch nach einer Verringerung der ertragsteuerlichen Doppelbelastung bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der zivilrechtlichen Haftungsbeschränkung Ausgangspunkt für die historische Entwicklung der GmbH & Co. Die Attraktivität dieser Gesellschaftsform beruht darauf, dass sich Vorteile der KG (z. B. direkte Zurechnung von Verlusten an die Mitunternehmer) mit solchen der GmbH (z. B. günstige Besteuerung bei Gewinnthesaurierung) kombinieren lassen.[1]

[1] Zum Vorteilhaftigkeitsvergleich Rux, in HSO Premiumonline, Haufe-Index 1344545.

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