Rz. 95a
Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung wurde auch § 6b EStG ergänzt: Nach § 6b Abs. 1 S. 2 Nr. 4 EStG können die bei der Veräußerung von Binnenschiffen aufgedeckten stillen Reserven künftig auf angeschaffte oder hergestellte Binnenschiffe übertragen werden. Mit dieser Erweiterung soll eine Verjüngung der deutschen Binnenschifffahrts-Flotte erleichtert werden, um deren Konkurrenzfähigkeit im europäischen Vergleich zu gewährleisten.[1] Zur europarechtlichen Zulässigkeit (verschleierte Beihilfe für Binnenschiffer) s. Heidenhain, EuZW 2006, 225.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen