Rz. 92

Abs. 27 enthält die Übergangsregelung für die Steuerbegünstigung für eigengenutzte Wohnungen in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsgebieten nach § 10f EStG. Diese Regelung ist für Baumaßnahmen anzuwenden, die nach dem 31.12.2003 begonnen worden sind. Die Vorschrift enthält außerdem Regelungen darüber, was unter "Beginn" der Baumaßnahme zu verstehen ist (§ 10f EStG Rz. 1a).

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