BMF, 27.12.1996, IV B 2 - S 2241 - 78/96

Mit Urteil vom 11. Juli 1996 - IV R 103/94 -, hat der BFH entschieden, daß Einkünfte einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft für einen betrieblich beteiligten Gesellschafter grundsätzlich innerhalb der gesonderten Feststellung der Einkünfte der Gesellschaft in gewerbliche Einkünfte umzuqualifizieren sind. Dies widerspricht der im BMF-Schreiben vom 29. April 1994 (BStBI I S. 282) unter Tz. 2 vertretenen Auffassung, wonach die Umqualifizierung der Einkünfte erst auf der Ebene des Gesellschafters erfolgt. Im Hinblick auf das Revisionsverfahren IX R 36/96, in dem die gleiche Rechtsfrage zu entscheiden ist, sind die Grundsätze des BFH-Urteils vom 11. Juli 1996 (a. a. O.) nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden.

 

Normenkette

EStG § 16

 

Fundstellen

BStBl I, 1996, 1521

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