Stand: EL 100 – ET: 10/2020

Zum ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiter s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 104ff.

Zum Handeln eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters nach dem Kostendeckungsprinzip s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 429ff; s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Gewinnaufschlag"; und s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Nichtkapitalgesellschaften".

Zum Handeln eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters bei einem VVaG s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Versicherungsunternehmen".

Im Übrigen s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Angemessenheit"; s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Fremdvergleich"; s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Gewinnaufschlag"; s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Querverbund"; s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Üblichkeit"; und s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Verlustbetrieb".

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