Tz. 527

Stand: EL 105 – ET: 03/2022

 
Sachverhalt Anwendung § 12 Abs 1 KStG Anwendung § 12 Abs 3 KStG
1. Verlegung Sitz und Ort der Geschäftsleitung in einen
Drittstaat
nein ja
2. Verlegung des Orts der Geschäftsleitung in einen Drittstaat nein ja
3. Verlegung des Sitzes in einen Drittstaat    
 
a) Ort der Geschäftsleitung bleibt in EU/EWR zurück
ja nein
 
b) Ort der Geschäftsleitung befindet sich bereits in Drittstaat
nein ja
 

Tz. 528–599

Stand: EL 105 – ET: 03/2022

vorläufig frei

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