Tz. 18

Stand: EL 54 – ET: 07/2005

Obwohl den Gesetzesmaterialien zum UmwBerG zu entnehmen ist, dass das UmwG auch die Kombination verschiedener Umwandlungsarten in einem Umwandlungsvorgang ermöglichen soll, hat dies im Gesetzestext keinen Niederschlag gefunden. Das Schrifttum steht eher ablehnend dazu.

Für zulässig wird die Spaltung zur Aufnahme gehalten, eine Kombination von Verschmelzung und Spaltung (s Geck, DStR 1995, 417). Für unzulässig gehalten werden die sog ›verschmelzende Spaltung‹ (s Mayer, DB 1995, 862), eine Kombination der verschiedenen Spaltungsarten (s Kallmeyer, DB 1995, 82) sowie die Verbindung von Verschmelzung und Spaltung in einem Rechtsakt (Nachw s Stengel in H/B, UmwStG, 2. Aufl, Einf Anm 17).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge