WhatsApp und SMS sind verlockende Möglichkeiten, um Mandanten jederzeit und an jedem Ort zu erreichen. Auch lassen sich über WhatsApp Gruppen einrichten, mit denen man seine Mandanten theoretisch clustern und individuell ansprechen könnte. Allerdings ist WhatsApp für die Mandanten-Kommunikation ungeeignet, auch von SMS raten Juristen ab. So greift WhatsApp automatisch auf alle im Smartphone gespeicherten Kontakte zu, gleichzeitig erfolgt die Kommunikation über Server in den USA. Da es sich bei den Mandantendaten um sensible Kundendaten handelt, ist dies aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zulässig. Auch die SMS-Kommunikation kann problematisch sein, denn auch hier werden unter Umständen sensible Kundendaten im Adressbuch eines Smartphones gespeichert. Werden auf dem Handy Applikationen installiert, können diese Apps Zugriff auf das Adressbuch erhalten und diese Daten auslesen.

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