Entscheidungsstichwort (Thema)

Kein pauschaler Verpflegungsmehraufwand wegen mehr als zwölfstündiger Abwesenheit von der Wohnung

 

Leitsatz (NV)

Infolge Änderung der LStR kommt ab 1990 bei einer Tätigkeit an einem gleichbleibenden Arbeitsort der Abzug eines pauschalen Verpflegungsmehraufwandes allein wegen mehr als zwölfstündiger Abwesenheit von der Wohnung nicht mehr in Betracht.

 

Normenkette

EStG § 9 Abs. 1 S. 1, § 12 Nr. 1 S. 2

 

Verfahrensgang

FG München

 

Fundstellen

Haufe-Index 419707

BFH/NV 1994, 477

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