Entscheidungsstichwort (Thema)

Zuschätzung zum Umsatz und Gewinn - Beweiswürdigung

 

Leitsatz (NV)

Wird während einer Außenprüfung festgestellt, daß der Steuerpflichtige über bisher dem Finanzamt verschwiegene Sparguthaben in beträchtlicher Höhe verfügte, und vernichtet der Steuerpflichtige daraufhin seine Buchführungsunterlagen für Jahre vor dem Prüfungszeitraum, die angeblich auswiesen, daß die Sparguthaben aus in der Buchführung erfaßten Betriebseinnahmen stammten, dann widerspricht es nicht den Denkgesetzen und allgemeinen Erfahrungssätzen, wenn das Finanzgericht zu der Überzeugung gelangt und bei der Schätzung der Umsätze und Gewinne davon ausgeht, die Mittel für die Sparguthaben stammten aus nicht versteuerten Betriebseinnahmen.

 

Normenkette

AO 1977 § 162 Abs. 1-2; FGO § 96 Abs. 1

 

Fundstellen

Haufe-Index 417240

BFH/NV 1991, 427

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