Entscheidungsstichwort (Thema)

Feststellungslast bei der Schenkungsteuer

 

Leitsatz (NV)

Die Frage, welcher der Beteiligten (Kläger oder Finanzamt) die Feststellungslast dafür trägt, daß die vom Finanzamt behauptete Schenkung zustande bzw. nicht zustande gekommen ist, kann nur dann entscheidungserheblich werden, wenn nach der Ermittlung des Sachverhalts durch das Finanzgericht unklar geblieben ist, ob der Kläger den fraglichen Geldbetrag geschenkt erhalten hat (vgl. BFH-Urteil vom 5. März 1980 II R 148/76, BFHE 130, 179, BStBl II 1980, 402 unter Nr. 2 der Gründe).

 

Normenkette

FGO § 96 Abs. 1; ErbStG 1974 § 7 Abs. 1 Nr. 1

 

Verfahrensgang

FG Köln

 

Fundstellen

Haufe-Index 417740

BFH/NV 1991, 777

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