Entscheidungsstichwort (Thema)

Beschluß gem. Art. 1 Nr. 6 BFHEntlG (hier: kein Verstoß gegen Grundrechte durch Festhalten der Finanzgerichte am Rechtsinstitut der Betriebsaufspaltung)

 

Leitsatz (redaktionell)

Der Beschluß ergeht gemäß Art.1 Nr.6 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs ohne Begründung.

 

Normenkette

BFHEntlG Art. 1 Nr. 6

 

Verfahrensgang

FG Münster (Entscheidung vom 27.10.1993; Aktenzeichen 11 K 6710/91 G, EW, E)

 

Nachgehend

BVerfG (Beschluss vom 13.01.1995; Aktenzeichen 1 BvR 1946/94)

 

Gründe

Der Beschluß ergeht gemäß Art.1 Nr.6 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs ohne Begründung.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1934965

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