Entscheidungsstichwort (Thema)
Beschluß gem. Art. 1 Nr. 6 BFHEntlG (hier: kein Verstoß gegen Grundrechte durch Festhalten der Finanzgerichte am Rechtsinstitut der Betriebsaufspaltung)
Leitsatz (redaktionell)
Der Beschluß ergeht gemäß Art.1 Nr.6 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs ohne Begründung.
Normenkette
Verfahrensgang
FG Münster (Entscheidung vom 27.10.1993; Aktenzeichen 11 K 6710/91 G, EW, E) |
Nachgehend
BVerfG (Beschluss vom 13.01.1995; Aktenzeichen 1 BvR 1946/94) |
Gründe
Der Beschluß ergeht gemäß Art.1 Nr.6 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs ohne Begründung.
Fundstellen
Dokument-Index HI1934965 |
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