Entscheidungsstichwort (Thema)
Streitwert in Verfahren nach § 284 AO 1977
Leitsatz (NV)
Der Streitwert bei Rechtsstreitigkeiten, welche die Vorlage eines Vermögensverzeichnisses einschließlich der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung in Verfahren nach § 284 AO 1977 betreffen, beträgt im Regelfall 50 % der rückständigen Steuerbeträge, aus denen vollstreckt wird, höchstens aber 500 000 EUR (Modifizierung des BFH-Beschlusses vom 27. Februar 2003 VII E 4/03, BFH/NV 2003, 814, nach Umstellung auf den Euro).
Normenkette
GKG § 13 Abs. 1 S. 1; AO 1977 § 284
Fundstellen
Dokument-Index HI1077030 |
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