Entscheidungsstichwort (Thema)

Beantragung eines Notanwalts

 

Leitsatz (NV)

Kann der Rechtsmittelführer innerhalb der Rechtsmittelfrist keinen zur Vertretung vor dem BFH berechtigten Prozeßvertreter finden, so kommt nach Ablauf der Frist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nur dann in Betracht, wenn er bereits innerhalb der Revisionsfrist beim BFH die Beiordnung eines Notanwalts beantragt hatte.

 

Normenkette

BFHEntlG Art. 1 Nr. 1 S. 1; FGO § 155; ZPO § 78b

 

Gründe

Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 22.09.1993 - VI R 74/93 (NV); BFH/NV 1994, 191

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1132664

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