Entscheidungsstichwort (Thema)

Zum Eintritt der Rechtskraft eines finanzgerichtlichen Urteils

 

Leitsatz (NV)

Trotz Versäumung der Revisionsbegründungsfrist kann die Klage noch wirksam zurückgenommen werden (Rechtskraft des finanzgerichtlichen Urteils tritt erst mit Rechtskraft einer Verwerfungsentscheidung ein, vgl. Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 24. Oktober 1983 GmS-OGB 1/83, Neue Juristische Wochenschrift 1984, 1027).

 

Normenkette

FGO § 72 Abs. 2 S. 2, § 136 Abs. 2

 

Verfahrensgang

Niedersächsisches FG

 

Fundstellen

Haufe-Index 414686

BFH/NV 1987, 169

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