(1) Die innere Verkehrslage findet ihren Ausdruck in

 

1.

Zahl, Größe, Form und Lage der Trennstücke,

 

2.

Entfernung der Trennstücke von der Hofstelle,

 

3.

Wegesteigungen,

 

4.

Besonderheiten der Verkehrsverhältnisse.

 

(2) Die Zu- oder Abrechnungen für Zahl, Größe, Form und Lage der Trennstücke sind nach den Ansätzen bei den Hauptbewertungsstützpunkten zu bestimmen. Als Anhalt dient die folgende Tabelle.

Tabelle G 30

Zu- oder Abrechnungen für Zahl und Größe der Trennstücke des Nutzungsteils Obstbau in v.H.

der bereinigten Obstbau-Ausgangszahlen

(mittlere Sätze)
Zahl der Trennstücke Zu- oder Abrechnungen in vH bei einer Nutzungsgröße von
bis 2,00 ha

über 2,00

bis 5,00 ha

über 5,00

bis 10,00 ha

über 10,00

bis 20,00 ha
über 20,00 ha
1 + 3 + 3 + 3 + 3 + 3
2 — 4 + 2 bis ± 0 + 3 bis ± 0 + 3 bis ± 0 + 3 bis + 1 + 3 bis + 2
5 — 7 — 1 bis — 3 ± 0 bis — 2 + 1 bis — 1 + 1 bis ± 0 + 2 bis + 1
8 — 11 — 4 bis — 8 — 3 bis — 5 — 1 bis — 4 ± 0 bis — 3 + 1 bis — 1
12 — 15 — 9 bis —14 — 6 bis —11 — 4 bis — 8 — 3 bis — 6 — 1 bis — 4
16 — 19 — 15 bis — 20 — 11 bis — 16 — 8 bis — 12 — 6 bis — 9 — 4 bis — 7
20 — 24 — 20 — 16 bis — 20 — 12 bis — 17 — 10 bis — 13 — 7 bis — 10
25 — 30 — 20 — 20 — 17 bis — 20 — 13 bis — 18 — 11 bis — 15
über 30 — 20 — 20 — 20 — 18 bis — 20 — 15 bis — 20
           

Bei unwirtschaftlicher Form der Trennstücke können neben den Zurechnungen oder Abrechnungen der Tabelle Abrechnungen bis zur Höhe von 10 v.H. der bereinigten Obstbau-Ausgangszahlen im Anhalt an die Ansätze bei den Hauptbewertungsstützpunkten vorgenommen werden.

 

(3) Die durchschnittliche Entfernung zu den Trennstücken des Nutzungsteils ist durch Zu- oder Abrechnungen von den bereinigten Obstbau-Ausgangszahlen nach der folgenden Tabelle abzugelten.

Tabelle G 31

Zu- oder Abrechnungen für die durchschnittliche Entfernung zu den Trennstücken in v.H. der bereinigten Obstbau-Ausgangszahlen

(mittlere Sätze)
durchschnittliche Entfernung zu den Trennstücken in m Zu- oder Abrechnungen in v.H. bei einer Größe des Nutzungsteils von
bis 10,00 ha

über 10,00

bis 25,00 ha
über 25,00 ha
100   + 3
200   + 2 + 3
300   + 1 + 2 + 3
400   ± 0 + 1 + 2
500   — 1 ± 0 + 1
600   — 2 — 1 ± 0
1 000   — 4 — 3 — 2
1 500   — 8 — 7 — 6
2 000   — 11 — 10 — 9
2 500   — 13 — 12 — 11
3 000   — 15 — 14 — 13
3 500   — 17 — 16 — 15
         

Bei schlechten Landwegen sind die Zurechnungen der Tabelle G 31 um höchstens die Hälfte zu kürzen, die Abrechnungen um höchstens die Hälfte zu erhöhen.

 

(4) Die Abrechnungen für Wegesteigungen zu den Trennstücken sind nach den Gegebenheiten und in Anlehnung an die Bewertung der Hauptbewertungsstützpunkte mit höchstens 10 v.H. der bereinigten Obstbau-Ausgangszahlen anzusetzen.

 

(5) Besonderheiten der Wege, wie Behinderung durch stark befahrene Straßen, durch Bahnübergänge mit starkem Zugverkehr und dergleichen, werden durch Abrechnungen abgegolten, deren Höhe nach den Gegebenheiten und in Anlehnung an die Bewertung der Hauptbewertungsstützpunkte zu bestimmen ist. Die Höhe dieser Abrechnungen beträgt höchstens 5 v.H. der bereinigten Obstbau-Ausgangszahlen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge