im Allgemeinen: nein.[1]

Das gilt auch für die Anlage kilometerlanger behindertenfreundlicher Rund-Wanderwege, die Anpflanzungen in einem Kurpark, einen Teich und sonstige Verschönerungen des Umfeldes einer Kurklinik.[2]

S. aber "Zuwegung zu einer Windenergieanlage".

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