Steuerberater dürfen ihren Beruf in mehreren Funktionen (z. B. selbstständige Tätigkeit, Angestelltentätigkeit, freie Mitarbeit, Leitung einer weiteren Beratungsstelle, Geschäftsführung einer Berufsausübungsgesellschaft) ausüben, wenn hierdurch die Erfüllung ihrer Berufspflichten nicht beeinträchtigt wird.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge