OFD Münster, 30.07.2004, S 2240 - 106 - St 12 - 33
Bislang sind die Einkünfte selbständig tätiger Prostituierter regelmäßig als Einkünfte aus Leistungen i. S. des § 22 Nr. 3 EStG behandelt worden. Aufgrund einer sich hierzu abzeichnenden Änderung der Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteil vom 23.2.2000, BStBl II 2000 S. 610 m. w. N.) und dem Wandel der gesellschaftlichen Auffassung zur Prostitution, die durch das Prostitutionsgesetz vom 20.12.2001 (BGBl. I S. 3983) verdeutlicht wird, haben die ESt-Referenten des Bundes und der Länder beschlossen, die Einkünfte selbständig tätiger Prostituierter den Einkünften gem. § 15 EStG zuzuordnen.
Die geänderte Rechtsauffassung ist in allen Fällen anzuwenden, in denen ein bestandskräftiger Bescheid noch nicht vorliegt.
Normenkette
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