FinMin Bayern, Erlaß v. 26.10.2001, 37 - S 0256 - 9/152 - 48 545

Ausübung des Begnadigungsrechts und Verfahren bei steuerstrafrechtlichen Entscheidungen der ordentlichen Gerichte und der Finanzämter

Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen vom 26.9.1986 (FMBI S. 286), betreffend Ausübung des Begnadigungsrechts und Verfahren bei steuerstrafrechtlichen Entscheidungen der ordentlichen Gerichte und der Finanzämter, wird wie folgt geändert:

1. Der Überschrift wird die Kurzbezeichnung „Begnadigungsverfahren BegnVf” angefügt.

2. In Nummer 2.2.2 wird der Betrag „3.000 DM” durch den Betrag „2.000 Euro” und werden die Worte „3.000 DM bis einschließlich 30.000 DM” durch die Worte „2.000 Euro bis einschließlich 20.000 Euro” ersetzt.

3. Diese Bekanntmachung tritt am 1.1.2002 in Kraft.

 

Normenkette

BayVerf Art. 47 Abs. 4 Satz 1

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