Der gesetzgeberische Stufenplan sieht hierbei vor:

Stufe 1: Einmalige Entlastung im Dezember 2022

Stufe 2: Gas- und Wärmepreisbremse ab März 2023.

Durch einen garantierten Brutto-Arbeitspreis inklusive aller staatlich induzierten Preisbestandteile von 12 ct/kWh für Gas für ein Kontingent der Gasverbrauchsmenge wird die Belastungsentwicklung für Gaskunden/-innen gedämpft. Für den Rest der Verbrauchsmenge oberhalb des Kontingentes gilt der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis. Die Gas- und Wärmepreisbremse ist insoweit zum 1.3.2023 in Kraft getreten und endet frühestens zum 30.4.2024. Sie erreicht die Kunden/-innen mit der Abschlagszahlung.

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