BMF, 26.1.2023, IV C 2 - S 2706/19/10008 :001

Verlängerung der Übergangsregelung des BMF-Schreibens vom 15. Dezember 2021 (BStBl I S. 2483) in Fällen von Verpachtungs-BgA von juristischen Personen des öffentlichen Rechts

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird die zeitliche Übergangsregelung des BMF-Schreibens vom 15. Dezember 2021 (a. a. O.) für juristische Personen des öffentlichen Rechts bis zum 31. Dezember 2024 verlängert. Diese Verlängerung gilt allerdings nur, wenn die Norm des § 2b UStG für die juristische Person des öffentlichen Rechts noch keine Anwendung findet und für den betreffenden Verpachtungs-BgA bereits bis zum 31. Dezember 2022 von der bisherigen Übergangregelung des BMF-Schreibens vom 15. Dezember 2021 (a. a. O.) Gebrauch gemacht wurde.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

 

Normenkette

KStG § 4 Abs. 4

KStG § 8 Abs. 7

 

Fundstellen

BStBl I, 2023, 206

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