Dipl.-Kfm. Dr. Michael Knittel, WP/StB/FB IntStR/RA/FASt[*]

Die neuen Ländererlasse (Oberste Finanzbehörden der Länder, Erlasse v. 22.12.2023 – S 3812a, BStBl. I 2024, 69) zur Anwendung der die Optionsverschonung betreffenden Vorschriften des ErbStG gehen auf eine Entscheidung des BFH v. 26.7.2022 – II R 25/20, BStBl. II 2024, 21, zurück. Der vorliegende Beitrag stellt die Erlassregelungen vor dem Hintergrund weiterer von der BFH-Entscheidung betroffener Vorschriften des ErbStG vor.

[*] Der Autor ist in Speyer in eigener Kanzlei tätig (www.kanzleiknittel.de).

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