Nach den Feststellungen des für ausländische Steuern zuständigen Referats des BMF bzw. des BfF handelt es sich bei der senegalesischen "Retenue à la source sur les redevances verseés à des personnes résidant à I’étranger" um eine Quellensteuer auf bestimmte Zahlungen an nach senegalesischem Steuerrecht beschränkt steuerpflichtige natürliche oder juristische Personen. Bei den Zahlungen kann es sich um Einnahmen aus einer gewerblichen oder einer nicht gewerblichen Tätigkeit handeln. Voraussetzung ist, dass diese Tätigkeit nicht mit einer (gewerblichen oder nicht gewerblichen) Einrichtung im Senegal in Zusammenhang stehen.

Der Quellensteuerabzug wird insbesondere auf Zahlungen an beschränkt steuerpflichtige Gesellschaften vorgenommen, die aus einer technischen Unterstützungsleistung oder einer anderen Dienstleistung resultieren, sofern keine Betriebsstätte im Senegal vorliegt und die Einkünfte nicht aus Dividenden, Zinsen oder Lizenzgebühren zu qualifizieren sind.

Im Ergebnis handelt es sich bei der vorgenannten Quellensteuer um eine Ertragsteuer, die mit der deutschen Einkommensteuer vergleichbar ist. Sie ist daher nach § 34 c EStG anrechenbar.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge