Das GewStG aus dem Jahr 1936 ist Grundlage für die heutige GewSt. Natürlich gab es innerhalb des letzten knappen Jahrhunderts immer wieder Anpassungen. Allerdings sieht die Steuer sich immer wieder der Kritik ausgesetzt.

Kritikpunkte und Forderungen des DStV: So sieht der DStV Reformbedarf und fordert Änderungen bei der GewSt, die in der aktuellen Krise auch die Eigenkapitalbasis der Unternehmen in Gefahr bringe. Neben der zusätzlichen Steuerbelastung verursache die Steuer einen hohen bürokratischen Aufwand. Weiterhin bemängelt der DStV

  • das komplexe Hinzurechnungsmodell,
  • die nur teilweise ertragsteuerliche Anrechenbarkeit und
  • die begrenzten Verlustnutzungsmöglichkeiten[3].

Weitere angedachte Neuerungen und Besonderheiten: Zusätzlich zu den Forderungen nach einer Reform des GewStG sowie nach einer Neustrukturierung der kommunalen Finanzsituation bieten auch Rechtsprechung, Literatur und tägliche Beratungspraxis Neuerungen und Besonderheiten, von denen einige im Folgenden dargestellt und analysiert werden sollen.

[3] Vgl. DStV, Mitteilung v. 1.2.2022, "DStV zum KoaVertrag: Was fehlt ...?"

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